Die Laußnkapelle in Heinrichsberg
Am 9. April 1871 um Mitternacht kam der 21jährige Häuslersohn Johann Ameseder aus Heinrichsberg 8, Gemeinde Nebelberg, auf unglückliche Weise ums Leben. Er war bei der Nachbarsdirn „fensterln“. Augustin Schuster, ein Bauernsohn aus der Gemeinde, wollte ebenfalls bei dieser jungen Frau „fensterln“. Es kam zum Streit zwischen den beiden Kontrahenten, worauf Schuster, bewaffnet mit einem Holzscheit, dieses auf Ameseder warf, um ihn vom Fenster zu vertreiben. Das Holzstück traf den 21jährigen am Hinterkopf. Ameseder versuchte noch zu seinem nahegelegenen Elternhaus zu laufen, brach jedoch nach ca. 150 Metern zusammen und starb. Die Verletzung am Kopf war durch den enormen Blutverlust tödlich. Zu solchen Vorfällen kam es früher in der Gegend mehrmals. „Stöbeln“ nannte man diese Art von Waffenanwendung, meist aber verliefen sie ohne Verletzungen. Augustin Schuster stelle sich, nachdem im Dorfe vom Todesfall geredet worden war, beim Bezirksgericht Rohrbach. Er erhielt 2 Jahre Kerker wegen Totschlags. Die Verhandlung beim Landesgericht Linz fand bereits drei Wochen später statt.
Von den Angehörigen wurde am Auffindungsort der Leiche eine Kapelle errichtet. Da sich diese am Anger des Hauses Wurm (Hausname Laußn), Heinrichsberg 7 befindet, nennt man sie „Laußnkapelle“.
Seit Generationen teilen sich die Besitzer der Häuser Heinrichsberg 7 und 8 die Pflege der Kapelle. Heinzl, damals Ameseder (Heinrichsberg 8), ist zuständig für die Heiligenbilder und den Blumenschmuck, Wurm (Heinrichsberg 7) kümmert sich um Mauerwerk und Dachstuhl. Das Gemäuer und der Dachstuhl waren witterungsbedingt schon baufällig geworden, weshalb sich Otto Wurm (Heinrichsberg 7), zu einer Generalsanierung entschloss. Er ist Maurer und konnte sich die Arbeiten selber machen. Mit der Einweihung durch Dechant Florian Sonnleitner aus Peilstein am 18.08.2023 wurde die Sanierung der „Laußnkapelle“, an der auch ein Wanderweg vorbei führt, abgeschlossen.
Dieser Vorfall mit Totschlag fand auch in der Presse seinen Niederschlag. Das Linzer Volksblatt schrieb am 02.05.1871 unter der Überschrift „Gerichtshalle“: „Gerichtshalle. Linz. Todtschlag. Johann Ameseder, ein Häuslersohn aus Heinrichsberg war in der Nacht vom 9. auf den 10. April 1871 zum Feslgut in Heinrichsberg „Fensterln“ gegangen. Er unterhielt sich gerade mit den Mägden dieses Gutes unter deren Fenstern – es mochte ungefähr 11 Uhr Nachts sein – als der Bauernbursche Augustin Schuster daherkam und den Ameseder neckte. Schon früher einmal war Ameseder von Schuster in ähnlicher Weise bei dem nächtlichen Vergnügen gestört worden, so daß Ameseder, um Ruhe von ihm zu bekommen, dachte, ihn durchzuprügeln. Indem eine große feindselige Gespanntheit schon seit früherer Zeit zwischen den beiden Burschen bestand, so gerieten sie leicht in Streit. Schuster warf einen Holzprügel gegen den Ameseder und traf ihn damit so unglücklich auf das Hinterhaupt, daß Ameseder in Folge Berstung einer Gehirn-Schlagader augenblicklich tot zusammenstürzte. Augustin Schuster enteilte sogleich vom Thatorte, weil er zwei andere Männer auf das Haus zukommen sah, welche den Ameseder schon todt auffanden, zeigte sich aber am anderen Tage, als er das tragische Ende erfuhr, selbst als Totschläger beim Untersuchungsgerichte in Rohrbach an. Der Gerichtshof, unter dem Vorsitze des k.k. Landesgerichtsrates Marquet und in Beisein des k.k. St.A.G. Pokorny verurteilte den August Schuster wegen des Verbrechens des Totschlages zu schwerer verschärfter Kerkerstrafe in der Dauer von 2 Jahren“.
Text: Ignaz Märzinger
Foto: Ignaz Märzinger