Gemeinde Nebelberg
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Der Jagdausschuss besteht aus 9 Mitgliedern (bzw. Ersatzmitgliedern). Er setzt sich aus 6 von der Ortsbauernschaft entsandtem Mitgliedern und aus 3 von der Gemeinde nominierten (gewählten) Mitgliedern zusammen. Diesem Ausschuss obliegt die Besorgung aller Angelegenheiten der Jagdgenossenschaft, die nicht dem Obmann vorbehalten sind. Die Aufgaben des Jagdausschusses sind im Oö. Jagdgesetz bzw. in der Geschäftsordnung des Jagdausschusses geregelt.Grundsätzlich ist festzuhalten, der der Jagdausschuss kein Ausschuss der Gemeinde im eigentlichen Sinne ist. Die Sitzungen finden aber dennoch im Sitzungssaal der Gemeinde statt.