Freizeitwohnungspauschale

  • für Ferienwohnungen bis 50m² Nutzfläche € 79,20 jährlich 
    • +100% Gemeindezuschlag = € 158,40 jährlich
  • für Ferienwohnungen über 50m² Nutzfläche € 118,80 jährlich 
    • +100% Gemeindezuschlag = € 237,60 jährlich

Zuständig