Amtssignatur


Allgemeine Information:

Die Amtssignatur ist die Signatur einer Behörde und dient der erleichterten Erkennbarkeit und Prüfbarkeit von amtlichen Schriftstücken wie Bescheiden und anderen Erledigungen.

Die Amtssignatur wird im Dokument durch eine Bildmarke, die durch die Behörde im Internet gesichert zu veröffentlichen ist, sowie durch einen Hinweis im Dokument, dass dieses amtssigniert wurde, dargestellt. 


Merkmale der Amtssignatur:

Die Amtssignatur setzt sich aus folgenden Elementen zusammen:

  • der Bildmarke
  • dem Amtssignaturzertifikat
  • Information zur Prüfung des elektronischen Dokuments und des Ausdruck des Dokument


Bildmarke:

Veröffentlichung der Bildmarke (Amtssignatur) gemäß §19 Absatz 3 des E-Government-Gesetzes (E-GovG).

Die Gemeinde Nebelberg verwendet ab 01.01.2024 für die im elektronischen Wege amtlich signierten Dokumente die folgende Bildmarke:


Bild folgt in Kürze



Prüfung der Amtssignatur:

Bei Vorliegen des elektronischen Dokuments kann die Amtssignatur unter www.signaturpruefung.gv.at überprüft werden.


Verifikation des Ausdrucks eines amtssignierten Dokuments:

Das ausgedruckte Dokument kann bei der ausstellenden Behörde über die im Briefkopf angegebenen Kontaktdaten verifiziert werden. Dabei trifft der Absender des Dokuments nach Vorlage des vollständigen Ausdruckes eine Feststellung darüber, ob es sich tatsächlich um seine Erledigung handelt.

Die Vorlage des Ausdruckes an die Behörde kann auf folgende Art erfolgen:

  • Persönlich
  • per E-Mail (Scan des Dokumentes) mit Betreff “Prüfung der digitalen Signatur“
  • postalisch (Übermittlung einer vollständigen Kopie oder des Originals) mit Betreff “Prüfung der digitalen Signatur“


Veröffentlichung_Amtssignatur_Nebelberg_Signiert.pdf herunterladen (0.19 MB)


Falls Sie ein amtssigniertes Dokument verifizieren möchten, wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Nebelberg:
Telefon: +43 7287 7640
E-Mail: gemeinde@nebelberg.ooe.gv.