Winterdienst

Winterdienst

Der neue Winterdienstplan für die kommende Saison steht ab sofort hier online zur Verfügung.
Die Winterdienste werden in diesem Jahr wieder von unserem Bauhofmitarbeiter Alois Pfeil sowie dem Agrar Service Neudorfer übernommen.

Winterdienstplan_2025_2026.pdf herunterladen (0.23 MB)

Betreffend die Räum- und Streupflicht auf Gehsteigen und Gehwegen weisen wir auf die gesetzlichen Anrainerverpflichtungen, insbesondere auf den § 93 Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) hin. Im Zuge der Durchführung des Winterdienstes auf öffentlichen Verkehrsflächen kann es aus arbeitstechnischen Gründen vorkommen, dass die Gemeinde Nebelberg Flächen räumt und streut, bei denen die Anrainer/Grundeigentümer im Sinne der vorstehend genannten bzw. anderer gesetzlicher Bestimmungen selbst zur Räumung und Streuung verpflichtet sind. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, 

• dass es sich dabei um eine (zufällige) unverbindliche Arbeitsleistung der Gemeinde handelt, aus der kein Rechtsanspruch abgeleitet werden kann; 

• dass die gesetzliche Verpflichtung sowie die damit verbundene zivilrechtliche Haftung für die zeitgerechte und ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten in jedem Fall beim verpflichteten Anrainer bzw. Grundeigentümer verbleibt; 

• dass eine Übernahme dieser Räum- und Streupflicht durch stillschweigende Zustimmung im Sinne des § 863 Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) hiermit ausdrücklich ausgeschlossen wird.

Wir ersuchen, Autos so zu parken bzw. umzustellen, dass die Winterdienstfahrzeuge möglichst durchfahren können und so Schneeanhäufungen auf der Straße bzw. den Parkplätzen und Gehsteigen vermieden werden können.